Altersvorsorgezulage – mit Riester doppelt sparen
Die Riester-Rente hat sich seit ihrer Einführung zu einem echten Zugpferd im Bereich einer privaten Vorsorge für den Ruhestand entwickelt. Einer der wesentlichen Motoren, welcher die private Vorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrags so attraktiv macht, ist die Altersvorsorgezulage.
Damit fördert der Staat das Engagement und die Eigeninitiative der Erwerbstätigen. Dass die private Vorsorge dringend notwendig ist, liegt auf der Hand. Mit der Rentenreform hat der Gesetzgeber das Rentenniveau gesenkt. Und mit höheren finanziellen Belastungen im Alltag steigt zwangsläufig der Bedarf. Wie hoch ist die Altersvorsorgezulage genau und welche Kriterien müssen für sie im Rahmen einer privaten Vorsorge erfüllt werden?
Private Altersvorsorgezulage – Sicherheit im Ruhestand
Die private Vorsorge nehmen inzwischen mehr und mehr Erwerbstätige in die eigenen Hände. Eine Tatsache, die sicher zum Erfolg der Riester-Rente beigetragen hat. Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus zwei Komponenten zusammen – der Grund- und der Kinderzulage. Die Grundzulage für die private Vorsorge liegt immer bei max. 154 Euro. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich dagegen nach dem Geburtsdatum der Kinder.
Riester-Sparer erhalten für die private Vorsorge für jedes Kind mit einem Geburtsdatum vor dem 01. Januar 2008 je 185 Euro, für später geborene Kinder fließen in eine private Vorsorge dagegen 300 Euro.
Damit gewinnt die Altersvorsorgezulage gerade für kinderreiche Familien deutlich an
Bedeutung. Allerdings zahlt der Staat die Förderung nur unter bestimmten Bedingungen. Erstens muss der Sparer zum Anspruch im Rahmen der privaten Vorsorge berechtigt sein und zweitens hat jeder Riester-Sparer für die volle Zulage die notwendigen Einlagen (Mindesteigenbetrag, bemisst sich am rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen; mindestens aber Sockelbetrag) in den Vertrag zu leisten.
Wohnriester – gefördert ins Eigenheim
Mittlerweile ist die Riester-Rente als private Vorsorge nicht mehr nur wegen der Zulagen interessant. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit die Möglichkeit geschaffen, über die private Vorsorge die Altersvorsorgezulage für den Einzug ins Eigenheim zu nutzen. Mithilfe des Wohnriesterns können Sparer einen Teil des Kapitals entweder zur Anschaffung der selbstgenutzten Immobilie oder im Rahmen der Tilgung einsetzten, diverse Vorteile der Altersvorsorgezulage.
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